Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft werden soll:
Informieren Sie uns.
Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt - mit 1 Prozent, der an uns gezahlten Kaufpreissumme.
So funktioniert´s:
1. Sie geben mir einen Tipp
Ein Freund, Kollege, Verwandter oder Bekannter möchte eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen? Lassen Sie es mich wissen - vor dem Erstkontakt.2 . Wir kümmern uns um alles Weitere
Wir übernehmen die Beratung, Abwicklung und alles, was dazugehört.
3. Sie erhalten eine Tippgeber-Provision
Sobald der Kaufvertrag zustande kommt, erhalten Sie eine attraktive Tippgeber-Prämie - anteilig am Kaufpreis.


Unser Ziel:
Wir möchten Empfehlungen fair und großzügig belohnen - denn gute Kontakte sind Gold wert.
Tippgeber-Prämie: 1% des gezahlten Kaufpreises
Bis 31.12.2025 - ab 2026: 20% der gezahlten Verkäuferprovision.
Beispiel:
Bei einem Verkaufspreis von 150.000 Euro: 1 % = 1.500 Euro
Bei einem Verkaufspreis von 300.000 Euro: 1 % = 3.000 Euro
Bei einem Verkaufspreis von 500.000 Euro: 1 % = 5.000 Euro
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie umgehend handeln.
- Mühlenhoff Immobilien kennt das Objekt nicht.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.
Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.

Wichtiger Hinweis:
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Raphael Mühlenhoff
Geschäftsinhaber
📞 Festnetz: 07457 / 5959022
📱 Mobil & 🟢 WhatsApp: 0155 / 66739778
✉️ E-Mail: info@muehlenhoff-immobilien.de
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